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Schnell, unkompliziert, digital – der Krankenkassenwechsel zur BKK W&F geht jetzt so einfach wie nie.
Wer während einer ununterbrochen bestehenden Mitgliedschaft seine Krankenkasse wechseln möchte, kann dies unter Berücksichtigung einer zweimonatigen Kündigungsfrist nun bereits nach 12 Monaten tun. Einzige Ausnahme: Besteht eine weitergehende Bindungsfrist durch den Abschluss eines besonderen Wahltarifs bei der Vorkasse, gilt diese weiterhin.
Eine formelle Kündigung des Mitglieds bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich - das übernehmen wir für Sie!
Die Bestätigung über die neu gewählte Krankenkasse erfolgt elektronisch – ohne Beteiligung der Arbeitnehmer. Diese informieren ihren Arbeitgeber nur noch formlos über ihre gewählte Krankenkasse.
Erhält der Arbeitgeber bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis innerhalb von zwei Wochen keine Information, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist, gilt wie bisher: Zuständig ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war.
Ein Wechsel zur BKK W&F ist auf zwei Wegen möglich:
In einer laufenden Beschäftigung mit einer Frist von zwei Monaten Mitglied werden
Veröffentlicht am: 22.01.2021 - Zuletzt geändert am: 02.12.2024