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Schnell, unkompliziert, digital – der Krankenkassenwechsel zur BKK W&F geht jetzt so einfach wie nie.

Unkompliziert online wechseln

Wer während einer ununterbrochen bestehenden Mitgliedschaft seine Krankenkasse wechseln möchte, kann dies unter Berücksichtigung einer zweimonatigen Kündigungsfrist nun bereits nach 12 Monaten tun. Einzige Ausnahme: Besteht eine weitergehende Bindungsfrist durch den Abschluss eines besonderen Wahltarifs bei der Vorkasse, gilt diese weiterhin.

Keine Kündigung durch Sie nötig

Eine formelle Kündigung des Mitglieds bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich - das übernehmen wir für Sie!

Elektronische Bestätigung

Die Bestätigung über die neu gewählte Krankenkasse erfolgt elektronisch – ohne Beteiligung der Arbeitnehmer. Diese informieren ihren Arbeitgeber nur noch formlos über ihre gewählte Krankenkasse.

2-Wochen-Frist für Bestätigung durch alte Kasse

Erhält der Arbeitgeber bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis innerhalb von zwei Wochen keine Information, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist, gilt wie bisher: Zuständig ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war.

Ablauf eines Wechsels

Ein Wechsel zur BKK W&F ist auf zwei Wegen möglich:

In einer laufenden Beschäftigung mit einer Frist von zwei Monaten Mitglied werden
  • Ein Wechsel ist mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten möglich, bei einer Wahl der BKK W&F im Februar 24 geht es daher am 1. Mai 24 los
  • Einfach den Aufnahmeantrag ausfüllen, am Besten direkt online.
  • Ihrer bisherigen Krankenkasse müssen Sie keine Kündigung senden, wir informieren diese automatisch über Ihren Kassenwechsel. Die bisherige Kasse bestätigt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Meldung das Ende Ihrer Mitgliedschaft an uns.

 

Mit Beginn einer neuen Beschäftigung direkt Mitglied werden
  • Bei jedem Arbeitgeberwechsel oder auch dem Beginn einer Ausbildung kann man direkt Mitglied der BKK W&F werden, wenn keine Versicherungslücke entsteht.
  • Ihrer bisherigen Krankenkasse müssen Sie keine Kündigung senden, wir informieren diese automatisch über Ihren Kassenwechsel.
  • Auch Bindungsfristen aufgrund von Wahltarifen sind dann nicht einzuhalten.

Noch individuelle Fragen?

Weitere Infos anfordern?

Telefon: +49 561 51009 600
Fax: +49 561 51009 610
E-Mail: info@bkk-wf.de

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Veröffentlicht am: 22.01.2021 - Zuletzt geändert am: 14.02.2024