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So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland sind etwa 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Getragen wird sie von Gesetzlichen Krankenkassen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig sind. Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben also eigenverantwortlich durch.

Solidarität & Sachleistung

Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritäts- und das Sachleistungsprinzip:

  • Das Solidaritätsprinzip gewährleistet, dass jeder Versicherte unabhängig von Einkommen bzw. Beitragshöhe und Krankheitsrisiken medizinisch notwendige Leistungen aus der GKV erhält.
  • Das Sachleistungsprinzip stellt die Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicher und wird durch die Ausgabe der Gesundheitskarte sichergestellt.

Finanzierung

Finanziert werden die Leistungen der GKV im Wesentlichen durch Beiträge. Zentrale Geldsammelstelle ist der Gesundheitsfonds. Er erhält die Beitragseinnahmen unmittelbar nach deren Eingang bei den Krankenkassen. Diese erhalten wiederum eine pauschale Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds. Ihre Höhe ist abhängig von Alter, Geschlecht sowie dem Gesundheitszustand der Versicherten einer Krankenkasse und wirkt daher als Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Neben der versichertenbezogenen Zuweisung erhalten die Kassen darüber hinaus standardisierte Zuweisungen für Verwaltungskosten und Mehrleistungen.

Arbeiten oder Rente

Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen, dieses Prinzip gilt auch für die Beiträge von Rentnern durch die Rentenversicherung. Der hier zu Grunde liegende allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt ebenfalls von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragene Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Bei der BKK W&F sind dies 1,99 Prozent (2024).

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Veröffentlicht am: 22.01.2021 - Zuletzt geändert am: 14.02.2024